Abrechnung Kurtaxe

Administration Beherbergungsbetriebe – Meldung der Logiernächte

Abgaben für Beherbergungsbetriebe in der Stadt Solothurn. Das Kurtaxenformular gilt für Gruppenunterkünfte, Camping und Ferienwohnungen der Stadt Solothurn.

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Beherbergungsbetriebe sind Unterkünfte, die entgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten für für die Dauer von weniger als drei Monaten anbieten. Für diese Übernachtungen wird eine Kurtaxe pro Person pro Nacht erhoben. Solothurn Tourismus übernimmt das Inkasso der Beherbergungsabgabe im Auftrag der Stadt Solothurn.

Dieses Meldeformular ist monatlich, jeweils bis am 5. des Folgemonats an Region Solothurn Tourismus zu übermitteln. Die geschuldete Kurtaxe ist jeweils bis am 10. des Folgemonats Region Solothurn Tourismus zu überweisen. Die rechtliche Grundlage bildet das Reglement über die Erhebung einer Kurtaxe durch die Stadt Solothurn vom 12. Dezember 1979. 

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Bezeichnung
Name des Betriebs
Angaben Person
Rechnungsadresse Text
  • Abrechnung der Kurtaxen

    Keine Übernachtungen: «0» eintragen.

Rechnungsadresse Name des Betriebes
Abrechnung-Kurtaxe
Text
  • Abgabefreie Übernachtungen

    Befreit von den Abgaben sind Gäste gemäss § 4 und § 5 des Reglements über die Erhebung einer Kurtaxe.
    (Keine abgabefreie Übernachtungen: «0» eintragen).

Abgabefreie Übernachtungen
Total abgabepflichtige Logiernächte
  • Total abgabenfreie Übernachtungen

    Gesamttotal der Übernachtungen der oben genannten abgabefreien Übernachtungen.

  • Total abgabepflichtige Logiernächte

    Gesamttotal der Übernachtungen abzüglich der oben genannten abgabefreien Übernachtungen.

Berechnung Kurtaxe
  • Berechnung Kurtaxe

Berechnung aufgeslistet
  • Gesamttotal der geschuldeten Kurtaxe

Bemerkungen
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