Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

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Wenn Sie bei Region Solothurn Tourismus (RSOT) telefonisch oder schriftlich eine Stadt-führung buchen, entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und RSOT. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen und die schriftliche Buchungsbestätigung sind Bestandteil dieses Vertrages.

1. Buchen bei RSOT
Bei telefonischen Buchungen gilt Ihr Wort, bei schriftlichen Bestellungen Ihre Unterschrift oder Ihr Mail als Bestätigung.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Gruppenführungen
Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte. RSOT behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2.2 Öffentliche Führungen
Sämtliche Tickets sind nicht rückerstattbar. RSOT behält sich aufgrund von Mindestteilnehmerzahlen und höherer Gewalt vor, öffentliche Führungen abzusagen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch. Die Tickets können im Tourist Office bar und mit Kreditkarte oder online mit Kreditkarte bezahlt werden.

3. Gruppengrösse

3.1. Die maximale Gruppengrösse pro Stadtführung beträgt 25 Personen.

3.2. Falls unangemeldet mehr als 25 Personen an einer Stadtführung teilnehmen, verrechnen wir Ihnen zusätzlich den Preis für eine zweite Stadtführung.

3.3. Ab der 4. Gruppe gewähren wir Rabatt. Rabatte sind nicht kumulierbar.

4.  Annullation oder Verschiebung

4.1. Falls Sie Ihre Stadtführung absagen oder verschieben müssen, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich telefonisch oder schriftlich.

4.2. Wünschen Sie innerhalb der letzten Woche eine Verschiebung (Datumsänderung) der Stadtführung verrechnen wir Ihnen CHF 30.00 pro Auftrag.

4.3. Nach Versand unserer schriftlichen Bestätigung verrechnen wir für die Stornierung der Stadtführung mindestens CHF 50.00 pro Auftrag.

4.4. Wollen oder müssen Sie später als 11 Tage vor der Stadtführung von Ihrer Buchung zurücktreten, so entstehen Ihnen, sofern nicht anders vereinbart, folgende Kosten:

  • 10 bis 3 Tage vor der Stadtführung 50% des Rechnungsbetrages.
  • Ab 2 Tagevor der Stadtführung oder Nichterscheinen der Gruppe 100% des Rechnungsbetrages.

4.5. Bei Verspätung der Gruppe verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend. Die Wartezeit unserer Stadtführer/Innen vor Ort beträgt maximal 30 Minuten. 100% des Rechnungsbetrages bleibt dennoch geschuldet.

4.6. Die Stadtführung findet bei jeder Witterung statt.

5. Programmänderung oder Annulierung einer Stadtführung durch RSOT

5.1. Aus nicht voraussehbaren Gründen kann eine Stadtführung Änderungen erfahren. In diesem Fall ist RSOT um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Bei Ereignissen höherer Gewalt kann RSOT eine Führung absagen. In diesem Fall erhalten Sie den bereits bezahlten Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

6. Unfall oder Diebstahl
RSOT übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Unfall während einer Führung.

7. Unzufrieden während einer Stadtführung

7.1. Bitte richten Sie allfällige Beanstandungen wenn immer möglich während der Stadtführung an die Stadtführerin oder den Stadtführer. Diese werden sich um die Behebung des Mangels bemühen. Sollte es trotzdem zu Ausfällen von versprochenen Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert gegenüber der Ausschreibung bedeuten, so haften wir dafür maximal im Umfang des vereinbarten Preises.

7.2. Die Stadtführerin / der Stadtführer ist jedoch nicht berechtigt im Namen von RSOT Ansprüche anzuerkennen. Richten Sie Ihre Reklamation bitte innerhalb von 4 Wochen schriftlich an RSOT.

8. Datenschutz
Region Solothurn Tourismus verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung von Solothurn Tourismus verwiesen.

Solothurn, Januar 2018