Abrechnung der Kurtaxen

 Meldepflicht Logiernächte

Abrechnung der Kurtaxen

Administration Beherbergungsbetriebe – Meldung der Logiernächte

Abgaben für Beherbergungsbetriebe in der Stadt Solothurn. Das Kurtaxenformular gilt für Bed & Breakfast, AirBnB, Privatunterkünfte und Ferienwohnungen in der Stadt Solothurn.

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Beherbergungsbetriebe sind Unterkünfte, die gegen Entgelt Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Für diese Übernachtungen wird pro Person und Nacht eine Kurtaxe erhoben. Solothurn Tourismus übernimmt das Inkasso der Beherbergungsabgabe im Auftrag der Stadt Solothurn.

Dieses Meldeformular ist monatlich bis zum 5. des Folgemonats an Solothurn Tourismus zu übermitteln. Die geschuldete Kurtaxe ist bis zum 10. des Folgemonats an Solothurn Tourismus zu überweisen. Die rechtliche Grundlage bildet das Reglement über die Erhebung einer Kurtaxe durch die Stadt Solothurn vom 12. Dezember 1979. 

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Bezeichnung
Name des Betriebs
Angaben Person
Rechnungsadresse Text
  • Meldung der Logiernächte

    Keine Logiernächte: «0» eintragen.

Rechnungsadresse Name des Betriebes
Abrechnung-Kurtaxe
Text
  • Abgabefreie Logiernächte

    Befreit von den Abgaben sind Gäste gemäss § 4 und § 5 des Reglements über die Erhebung einer Kurtaxe.
    (Keine abgabefreien Logiernächte: «0» eintragen).

Abgabefreie Übernachtungen
Total abgabepflichtige Logiernächte
  • Total abgabenfreie Logiernächte

    Gesamttotal der Logiernächte abzüglich der oben aufgeführten abgabefreien Logiernächte.

  • Total abgabepflichtige Logiernächte

    Gesamttotal der Logiernächte abzüglich der oben aufgeführten abgabefreien Logiernächte.

Berechnung Kurtaxe
  • Berechnung Kurtaxe

Berechnung aufgeslistet
  • Gesamttotal der geschuldeten Kurtaxe

Bemerkungen
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