
Abrechnung der Kurtaxen
Meldepflicht Logiernächte
Abrechnung der Kurtaxen
Administration Beherbergungsbetriebe – Meldung der Logiernächte
Abgaben für Beherbergungsbetriebe in der Stadt Solothurn. Das Kurtaxenformular gilt für Bed & Breakfast, AirBnB, Privatunterkünfte und Ferienwohnungen in der Stadt Solothurn.
Beherbergungsbetriebe sind Unterkünfte, die gegen Entgelt Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Für diese Übernachtungen wird pro Person und Nacht eine Kurtaxe erhoben. Solothurn Tourismus übernimmt das Inkasso der Beherbergungsabgabe im Auftrag der Stadt Solothurn.
Dieses Meldeformular ist monatlich bis zum 5. des Folgemonats an Solothurn Tourismus zu übermitteln. Die geschuldete Kurtaxe ist bis zum 10. des Folgemonats an Solothurn Tourismus zu überweisen. Die rechtliche Grundlage bildet das Reglement über die Erhebung einer Kurtaxe durch die Stadt Solothurn vom 12. Dezember 1979.